Mitglied werden
Wir freuen uns über jeden Interessenten für den Eintritt in unsere Kirmesgemeinde. Die Mitgliedschaft kann durch das u.g. Formular bei uns beantragt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Die Mitgliedschaft in unserem Verein setzt die Bereitschaft zur Mitarbeit voraus
Das bedeutet, daß besonders während unseres Jahreshöhepunktes “Mühlhäuser Stadtkirmes” jedes anpackende Mitglied gebraucht wird. Das betrifft die Zeit vor, während und nach der Kirmes. Also Vorbereitung, Durchführung, Abbau. Weiterhin haben wir auch während des Jahres Arbeitseinsätze im und um das Vereinsgebäude herum.
- Der Antrag auf Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit voraus
Das bedeutet, daß der Antragsteller voll geschäftsfähig sein muß, da Kinder und Jugendliche z.B. nicht unterschriftsberechtigt bzw. als Arbeitskraft ggf. nicht voll einsetzbar sind (Jugendschutz). Sollen Kinder und Jugendliche in unseren Verein aufgenommen werden, muß mindestens 1 Elternteil dies mitbeantragen.
- Die Mitgliedschaft ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden.
Die genaue Höhe des (einstelligen) Jahres-Betrags erfahren Interessenten auf Nachfrage, da wir mit unserem Finanzgebahren hier nicht hausieren möchten. Der Mitgliedsbeitrag gilt nicht für Kinder.
- Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht
Der Vorstand entscheidet allein, ob einem Antrag auf Mitgliedschaft entsprochen wird, oder ggf. auch nicht
- Jede Mitgliedschaft kann vom Vorstand bei berechtigtem Anlass jederzeit gekündigt werden
Der Vorstand unseres Vereins behält sich das Recht vor, bei mehrfacher Zuwiderhandlung gegen unsere Satzung bzw. unseres üblichen Vereinsgebahrens die Mitgliedschaft nach vorheriger Aussprache aufzukündigen. Ebenso kann ein Mitglied jederzeit von sich aus die Mitgliedschaft (schriftlich) aufkündigen.
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